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Kann der Vergewaltiger und Mörder von Amy Lopez nach 31 Jahren ermittelt werden?

Teil 3: Warum wird dieser Fall noch einmal in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ ausgestrahlt?


 Real Cases 23 Teil3

 

 

 

 


 


In den beiden vorangegangen Artikeln berichtete ich über den bis zum heutigen Tag ungeklärten Mord an der jungen amerikanischen Touristin Amy Lopez am 26. September 1994, wie ich diesen cold case mit dem Fall einer in Kanada vermissten jungen Frau verknüpft und in meinem Kriminalroman VERSCHWUNDEN bereits 2018 „literarisch gelöst“ habe.

Heute blicke ich auf meine Kollegin Simone Röder, die diesen Fall im September 2025 erneut in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ präsentierte. Der aufmerksame Leser stellt sich die Frage, ob sich denn Zeugen nach über 30 Jahren noch daran erinnern können, was sie am 26. September 1994 in Tatortnähe beobachtet haben. Aber es gibt gute Gründe auch nach über 30 Jahren die Bevölkerung in einer Öffentlichkeitsfahndung um Mithilfe zu bitten und diese Gründe möchte ich kurz darlegen:

Verbesserte Untersuchungsmethoden zur Generierung einer DNA-Spur

Bei der erneuten Auswertung wurden an den Asservaten männliche DNA-Spuren gefunden und es handelt sich dabei vermutlich um den letzten Zeugen bzw. mutmaßlichen Täter. Während die Kriminaltechniker vor 30 Jahren für eine Auswertung viel Blut benötigten, genügten später einige Blutstropfen und heute kann eine DNA-Spur über kleinste Hautschuppen generiert werden. Nach der Auswertung dieser DNA wurden mehr als 300 (!) Zeugen und Verdächtige erneut vorgeladen und um eine DNA-Probe gebeten. Ohne Ergebnis. Nun wurde der Fall in der ZDF-Fahndungssendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" nochmal vorgestellt und die Polizei erwartet durch die Sendung neue Hinweise und natürlich „den heißen Tipp“ zur Überführung des Täters zu erhalten.

Erhöhung der Belohnungssumme

Außerdem wurde die Belohnungssumme von ursprünglich 2.500 Euro (5.000 DM) auf 10.000 Euro angehoben und die Polizei erhofft sich durch die erhöhte Summe einen Anreiz für mögliche „Mitwisser“

Veröffentlichung der Fotos mit Gegenständen mit direktem Tatbezug

Nach dem Mord hatte der Täter mehrere persönliche Gegenstände des Opfers mitgenommen: eine Brille mit brauner Fassung, ein silbernes Armkettchen aus groben Gliedern, eine silberfarbene Timex-Digitaluhr mit beschädigtem Armband, weiße Nike-Sportschuhe „Cross Trainer Low“, Gr. 39 mit pinkfarbenen Details sowie eine weiße Bauchtasche mit Travellerschecks und Dollarnoten. Diese Objekte könnten noch heute im Besitz des Täters sein. Die Fotos stammen aus dem Besitz der Familie Lopez und Vergleichsbildern der Gegenstände, die der Täter einbehalten habe. Nach Aussage von Kriminalhauptkommissarin Simone Röder ist es nicht ungewöhnlich, dass Sexualstraftäter Gegenstände des Opfers an sich nehmen, damit sie sich lebhafter an die Tat erinnern können und es könnte sein, dass diese Gegenstände Personen aufgefallen sind, die im Umfeld des Täters leben oder gelebt haben. Die Fotos wurden erst jetzt aus ermittlungstaktischen Gründen veröffentlicht., da diese Gegenstände direkt mit der Tat in Verbindung stehen und man bislang kein sogenanntes "Täterwissen" preisgeben wollte. Solange wir kein Täterwissen veröffentlichen, können wir bei späteren Vernehmungen die Aussagen von Verdächtigen (und „kranken“ Trittbrettfahrern, die sich gerne als Täter präsentieren) überprüfen. Erst durch den Fortschritt der Kriminaltechnik und die Möglichkeit, eine bereits gesicherte DNA-Spur als Beweis einzusetzen, konnten die Fotos ohne Gefährdung einer Beweisführung veröffentlicht werden.

Bekanntgabe des Täterprofils

Die Ermittlungen ergaben laut Polizei folgendes Täterprofil: Einzeltäter zwischen 18 und 35 Jahren, ohne persönlichen Bezug zum Opfer, mit Vorerkenntnissen in Gewalt- oder Sexualdelikten. Er habe vermutlich einen starken regionalen Bezug zum Tatort gehabt, zum Beispiel durch Arbeit, Wohnort oder familiäre Bindungen, möglich ist aber auch, dass der Täter später wegzog, um unentdeckt zu bleiben.

Nachdem der Fall in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... " ausgestrahlt wurde gingen bei der Polizei teilweise konkrete Hinweise auf einen möglichen Täter und über bis dato nicht angezeigte Sexualdelikte in diesem Zeitraum ein, woraus sich auch eine Spur zum Täter ableiten ließe.

Simone Röder hofft den Mord an Amy noch klären zu können und das erscheint nicht unrealistisch, denn ich kann mich an einen Fall erinnern, als wir nach über 30 Jahren den Mord an zwei jungen Frauen klären konnten. Die beiden waren nach einem Diskothekenbesuch spurlos verschwunden und als wir ihre Leichen fanden, wurde bei der Obduktion festgestellt, dass beide Opfer vor ihrer Ermordung sexuell missbraucht wurden. Die jungen Frauen waren - wie Amy Lopez - „Zufallsopfer“, denn wir konnten auch hier keinerlei Beziehung zwischen Täter und Opfer herstellen. Da es sich bei Mordfällen (nicht nur beim Femizid) überwiegend um Beziehungsdelikte handelt werden die meisten (der Polizei bekanntgewordenen) Mordfälle aufgeklärt. Im Fall der beiden jungen Frauen führte uns drei Jahrzehnte später ein Treffer in der DNA-Analysedatei auf die Spur des Täters: ein Fernfahrer, der die beiden Anhalterinnen mitgenommen hatte.  Der Mann konnte verurteilt werden, denn „Mord verjährt nicht“.

Anmerkungen: In der DNA-Analysedatei des BKA werden genetische Fingerabdrücke von bekannten Personen (sogenannte Personendatensätze) und unbekannte DNA-Spuren an einem Tatort (sogenannte Spurendatensätze) registriert und regelmäßig abgeglichen. So kann ein bis dato unbekannter Täter (der vor seiner Tat nicht erkennungsdienstlich behandelt wurde) noch Jahre später nach einer erneuten Straftat für seine erste Tat zur Verantwortung gezogen werden.


 

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