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Krimitage Bielefeld und Paderborn: tolle Spendenbilanz
Was für ein Abend! Die Benefiz-Lesung im Rahmen des KRIMITAGS des SYNDIKATS in Bielefeld-Jöllenbeck hätte stimmungsvoller kaum sein können.
Ein großartiges Publikum, das jede Nuance gespürt hat – die Spannung, die leisen Zwischentöne und natürlich den ganz besonderen Charme eines Krimiabends.
Und weil ein Krimi selten allein kommt, standen gleich vier SYNDIKATS-Autorinnen auf der Bühne (v. l. n. r.): Meike Messal, Doris Oetting (die souverän durch den Abend führte), Kathrin Heinrichs und Heike Rommel. Sie alle sorgten dafür, dass das Publikum im Saal förmlich an ihren Lippen hing. Der Eintritt sowie die Spenden in Höhe von 450 €, gesammelt von den Helferinnen und Helfern der Jürmker Bücherstube, gehen in den kommenden Tagen an das Kinder- und Jugendhospiz Bielefeld.
Beim Krimitag in Paderborn-Salzkotten waren Sven Koch und Maren Graf im Einsatz. Der Erlös des Abends in Höhe von 1600 € geht an die Speisekammer.

Krimitag Bielefeld: (v. l. n. r.): Meike Messal, Doris Oetting, Kathrin Heinrichs und Heike Rommel.
Literaturpreis NRW Recklinghausen für Edith Niedieck
Ehrenpreis der Interkulturellen Denkfabrik e. V. für Regula Venske
Anne-Goldmann-Stipendium: Anerkennungspreis für Hannah Essing
Nachruf auf Karin Büchel
Ganz plötzlich bist Du nicht mehr da. Dabei gibt es doch noch so viele Geschichten, die Du zu erzählen hättest.
Karin Büchel 1959 „mitten im Pott“ in Gelsenkirchen geboren und dort mit dem Schalke-Gen infiziert, wuchs in Hennef an der Sieg auf. Das Studium der Erziehungswissenschaften brachte sie nach Augsburg und Bonn, wo sie mit ihrer Familie auf der „Schäl-Sick“ in Beuel lebte. Sie arbeitete mit körperlich und geistig behinderten Menschen.
Schon 1993 erschienen erste Geschichten von Karin im Beueler Blättchen. Diese Leidenschaft zu schreiben, entdeckte sie neu, als ihre Kinder erwachsen waren und sie begann auch Romane zu schreiben und zu veröffentlichen. Ihre Geschichten sind allesamt mit viel Lokalkolorit gespickt, Geschichten aus dem Leben, manchmal leicht, skurril, spannend und oft sehr humorvoll. Alle ihre Geschichten aber verrieten die Liebe zu den Menschen. Auch ihre Kriminalromane spielen in Bonn und der Umgebung und bei der Aufklärung der Verbrechen steht auch immer das Privatleben ihrer ErmittlerInnen im Fokus. Diese sind keine hochintelligenten Profiler oder verhärmte Einzelgänger, sondern sie sind wie du und ich. Aber auch schwierige Themen scheute sie nicht, etwa in dem Roman „Kein Tag ohne Luzie“ nach einer wahren Geschichte, die sie mit viel Feingefühl erzählt.
Karin liebte es, ihre Leidenschaft zu schreiben mit anderen zu teilen und sich zu vernetzen. Sie war langjähriges Mitglied bei den Mörderischen Schwestern und im SYNDIKAT. Sie inspirierte ihre KollegInnen in vielen Schreibkursen. Und sie mochte es, auf Lesungen die Menschen zu unterhalten, sei es allein bei der Vorstellung ihrer Romane oder gemeinsam mit anderen, etwa bei einer Ladies Crime Night oder in der Literaturwerkstatt Hennef, deren langjähriges Mitglied sie ebenfalls war. Karin sprudelte auch hier voller Ideen. So begab sie sich mit ihrem zuletzt veröffentlichten Roman „Lieber Onkel Joe“ - einem Briefroman - auf wieder neue Wege.
Ihre Familie war ihr Lebensmittelpunkt. Es mag ein kleiner Trost sein, dass sie bei ihrer zweiten großen Liebe im Leben so plötzlich verstarb, nämlich kurz vor einer Lesung. Sie fehlt.
Video-Rückblick: das SYNDIKAT auf der Frankfurter Buchmesse. Jetzt reinschauen!
GEMA siegt im Urheberrechtstreit mit Open AI
Atemlos von Helene Fischer, Männer von Herbert Grönemeyer, Über den Wolken von Reinhard Mey und In der Weihnachtsbäckerei von Rolf Zuckowski: Wir alle kennen diese Lieder. Chat GPT offenbar auch. Gegen die Nutzung dieser und anderer Texte zum Training des Large Language Models von ChatGPT hatte die GEMA geklagt. Nun hat das Landgericht München der Verwaltungsgesellschaft recht gegeben und urteilt, dass Open AI beim Betrieb seines KI-Chatbots ChatGPT die Urheberrechte von Liedtextern verletzt. „Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbots lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor“, so das Landgericht. Open AI wurd zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt und muss es zukünftig unterlassen, die Liedtexte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben. Zudem sollen Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge bekanntgegeben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.